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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Makrosign System.Design, Inhaber: Jochen Hesse
Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen

Makrosign System.Design, Inhaber: Jochen Hesse,
Sackgasse 2, 69469 Weinheim,
(im Folgenden „Auftragnehmer")

und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeber") über die Erbringung von System-Design-, Marketing-, Beratungs-, Implementierungs- und Mentoring-Dienstleistungen.

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche Kunden, Selbstständige, Freiberufler). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  1. Strategische Positionierung und Markenentwicklung für B2B-Dienstleister
  2. Konzeption, Gestaltung und technische Implementierung digitaler Vertrauensräume (Websites, Landing-Pages, One-Pager)
  3. Entwicklung integrierter Akquise- und Vertrauenssysteme nach der T.R.U.S.T.-Methodik (Taktik, Reichweite, Überzeugung, Sprache, Transparenz)
  4. Durchführung von System-Audits (Analyse der digitalen Wirkungspräsenz, Akquise-Routinen und Vertrauensbrüche)
  5. Implementierung von Sales Engine Setups (Content-Workflows, Automatisierung, Lead-Management, Nurturing-Kampagnen, Event-Playbooks, Messenger-Skripte)
  6. Einrichtung und Anbindung von CRM-Systemen, E-Mail-Automatisierungen und Newsletter-Tools
  7. Erstellung von Content-Strategien, Social-Media-Konzepten und LinkedIn-Routinen
  8. Durchführung von Trust Mentoring (wiederkehrende Feedback-Calls, Chat-Analysen, Event-Manöverkritik)
  9. Beratung zu Marketing- und Vertriebsmaßnahmen, Verkaufspsychologie und Markenführung
  10. Technische Implementierung auf Basis von WordPress, Elementor und vergleichbaren Plattformen einschließlich Plugin-Konfiguration und individueller Anpassungen

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Projektbeschreibung. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

(3) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Insbesondere werden keine Garantien für Ranking-, Traffic-, Conversion- oder Umsatzergebnisse übernommen.

§ 3 Produktstruktur und Leistungsstufen

(1) Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen in folgenden Stufen an:

a) Initial Call: Unverbindliches, kostenloses Erstgespräch zur Prüfung der Passgenauigkeit. Ein Vertrag kommt durch den Initial Call allein nicht zustande.

b) System-Audit: Einmalige, kostenpflichtige Analyse des digitalen Status Quo mit schriftlichem Maßnahmenplan. Die Vergütung für das System-Audit wird bei anschließender Buchung eines Sales Engine Setups vollständig auf die Setup-Vergütung angerechnet.

c) Sales Engine Setup: Projektbasierte Implementierung des integrierten Akquise- und Vertrauenssystems als Pauschalleistung gemäß individuellem Angebot.

d) Trust Mentoring: Laufende Begleitung auf monatlicher Abrechnungsbasis mit einer Mindestlaufzeit gemäß individuellem Vertrag (in der Regel 3 bis 6 Monate).

(2) Die konkreten Leistungsinhalte, Laufzeiten und Vergütungen der einzelnen Stufen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.

(3) Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

(4) Bei Fernabsatzverträgen gelten die gesetzlichen Informationspflichten gemäß § 312i BGB.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Logins, Inhalte, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, rechtliche Hinweise) auf ihre Rechtmäßigkeit, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten, zu prüfen.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung infolge unzureichender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte heranzuziehen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern keine Pauschalvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zu einem Satz von 115,00 € netto.

(3) Für laufende Leistungen (insbesondere Trust Mentoring) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Vertrag.

(4) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern). Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

(7) Wird ein System-Audit durchgeführt und der Auftraggeber bucht im Anschluss ein Sales Engine Setup, wird die für das System-Audit gezahlte Vergütung vollständig auf die Setup-Vergütung angerechnet.

§ 7 Leistungsänderungen (Change Request)

(1) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen am Leistungsinhalt, hat er dies schriftlich mitzuteilen (Change Request).

(2) Der Auftragnehmer prüft die Realisierbarkeit und teilt etwaige Auswirkungen auf Termine, Kosten und Qualität mit. Erst mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien wird die Änderung wirksam.

(3) Mehraufwand aufgrund von Change Requests wird nach dem vereinbarten Stundensatz oder gemäß gesondertem Angebot vergütet.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den erstellten Werken, Entwürfen, Konzepten, Strategiedokumenten, Templates und Playbooks beim Auftragnehmer.

(2) Nach vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht zum vertraglich vereinbarten Zweck. Dies umfasst:

  1. Website-Code, Designs und Templates: Nutzung und Bearbeitung für den eigenen Geschäftsbetrieb
  2. Strategiedokumente, Playbooks und Skripte: interne Nutzung für den eigenen Geschäftsbetrieb
  3. Content-Strategien und Positionierungsergebnisse: fortlaufende Nutzung und Weiterentwicklung

(3) Nicht vom Nutzungsrecht umfasst sind: die Weitergabe, der Weiterverkauf oder die Lizenzierung an Dritte, die Nutzung als Grundlage für die Beratung Dritter sowie die öffentliche Kennzeichnung der Methodik T.R.U.S.T. als eigene Methode des Auftraggebers.

(4) Open-Source-Komponenten (z. B. WordPress, Plugins, Bibliotheken) unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer überträgt daran keine eigenen Rechte, sondern weist den Auftraggeber auf die geltenden Lizenzen hin.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung in Referenzen und Portfolios zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

§ 9 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

(1) Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere zur Analyse (z. B. Website-Audits, Marktanalysen), zur Content-Unterstützung und zur Datenaufbereitung.

(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche KI-gestützt erstellten Ergebnisse fachlich geprüft und qualitätsgesichert werden, bevor sie dem Auftraggeber übergeben werden.

(3) Der Auftragnehmer haftet für KI-gestützt erstellte Ergebnisse im selben Umfang wie für manuell erstellte Leistungen (vgl. § 11).

(4) Eine Offenlegung des konkreten KI-Werkzeugs erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers.

(5) Personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung in KI-Systeme Dritter eingegeben.

§ 10 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern sie im Wesentlichen vertragsgerecht ist.

(2) Beanstandungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Für laufende Leistungen (Trust Mentoring) gilt die monatliche Leistung als abgenommen, wenn innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsende keine schriftliche Rüge erfolgt.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur:

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Für Inhalte, Texte, rechtliche Hinweise, Datenschutzerklärungen, Impressen oder sonstige vom Auftraggeber bereitzustellende Rechtstexte übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet, rechtliche Inhalte durch eine qualifizierte Rechtsberatung prüfen zu lassen.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Arglist und zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

§ 12 Haftung für Drittleistungen und digitale Dienste

(1) Der Auftragnehmer ist Anbieter digitaler Dienste im Sinne des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) und erfüllt die dort geregelten Informationspflichten (§ 5 DDG).

(2) Für Leistungen Dritter (z. B. Hosting-Provider, Plattformbetreiber, WordPress-Plugins, Newsletter-Tools, CRM-Systeme, Automatisierungsplattformen oder sonstige Softwareanbieter) übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung oder Gewährleistung.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nutzung solcher Dienste auf eigene rechtliche und technische Verantwortung zu prüfen und sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetzes (TDDDG), der DSGVO sowie sonstiger Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetzes (TDDDG).

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich gestattet ist.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden erhält (z. B. CRM-Daten, Newsletter-Abonnenten, Analytics-Daten), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO.

(4) Näheres ergibt sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 14 Sonderkündigungsrecht (30-Tage-Regelung)

(1) Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zustandekommen des Vertrages (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer) hat jede Partei das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen.

(2) Im Falle einer solchen Kündigung wird der bis dahin nachweislich entstandene Arbeits- und Zeitaufwand des Auftragnehmers auf Grundlage eines Stundensatzes von 115,00 € netto abgerechnet. Wurde eine Pauschalvergütung vereinbart, berechnet sich der Aufwand anteilig nach dem dokumentierten Projektfortschritt. Der Betrag wird mit einer etwa geleisteten Vorauszahlung verrechnet. Ein Überschuss wird innerhalb von 14 Tagen erstattet; übersteigt der Aufwand die Vorauszahlung, ist die Differenz binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung auszugleichen.

(3) Bereits übergebene Teilleistungen (z. B. System-Audit-Ergebnisse, fertiggestellte Website-Komponenten) gelten als erbracht und sind zu vergüten.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung und vollständiger Begleichung sämtlicher Ansprüche sind alle gegenseitigen Pflichten erfüllt, vorbehaltlich der Regelungen in § 17 (Herausgabe) und § 18 (Vertraulichkeit).

(5) Nach Ablauf der 30-Tage-Frist erlischt das Sonderkündigungsrecht.

§ 15 Vertragsdauer und ordentliche Beendigung

(1) Projektbasierte Verträge (System-Audit, Sales Engine Setup) enden mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

(2) Laufende Verträge (Trust Mentoring) haben eine Mindestlaufzeit gemäß individuellem Vertrag. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform. E-Mail wahrt die Schriftform im Sinne dieser Klausel.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Ausfall wesentlicher Drittdienste), berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Störung auszusetzen.

(2) Dauert die Störung länger als 60 Kalendertage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 17 Herausgabe und Übergabe nach Vertragsende

(1) Nach Vertragsende und vollständiger Bezahlung ist der Auftragnehmer verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten und dem Auftraggeber zustehenden Arbeitsergebnisse (Dateien, Zugänge, Accounts, Dokumentationen) innerhalb von 14 Kalendertagen an den Auftraggeber zu übergeben oder den Zugang zu ermöglichen.

(2) Zugänge, die für den Auftraggeber eingerichtet wurden (z. B. Hosting, CRM, Newsletter-Tools), werden vollständig an den Auftraggeber übertragen. Der Auftragnehmer löscht im Anschluss eigene Zugangsdaten.

(3) Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers besteht nicht, sofern nicht gesetzlich angeordnet.

§ 18 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht gilt über die Vertragsbeendigung hinaus. Die Pflicht entfällt, soweit die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder die andere Partei schriftlich zustimmt.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der Sitz des Auftragnehmers (Weinheim).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (§ 306 BGB).

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mail wahrt die Schriftform im Sinne dieser Klausel.

Makrosign System.Design
Inhaber: Jochen Hesse

Telefon: +49 (0)176-700 69 55 3
E-Mail: kontakt@makrosign.de
Web: https://system.makrosign.de

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